Accor Plasma Corrector

warum Accor

Die Behandlung mit dem ACCOR Cosmetic Corrector ist die sanfte Alternatice zur Hautstraffenden Chirugie. Mit einer Kombination aus Plasma und Niederfrequentechnik ist dieser Plasma Pen weltweit bisher einzigartig. Diese Technologie ist außergewöhnlich biorevitalisierend und nicht invasiv.

Wie funktioniert das?

Ohne direkten Hautkontakt wirkt ein ionisierter Lichtbogen über die Spitze an der Hautoberfläche. Das Licht verdampft die Haut an der gewünschten Stelle punktförmig und strafft die umgebende Haut.

Das Verfahren ist schmerzarm, mit Soforteffekt, aber auch in der Nachstraffung.

Ein besonderer Pluspunkt ist die schnelle Abheilung dank NF+Technologie sowie der abgestimmten Nachpflege

Einsatzgebiete

  • Kosmetische Ober-
    Unterlidstraffung

  • Oberlippenfältchen
  • Krähenfüße
  • Softfacelist, Hals und Bauch
  • Glättung von Falten und Unebenheiten u.a. Lippenfältchen, Zornesfalten, Nasolabialfalten
  • Minderung unschöner Pigmentierung
  • Alters-/Sonnenflecken
  • Narbenkorrektur
  • uvm.

Behandlungen

  • Krähenfüße                                         ab € 132,-
  • Mund/ Lippenfalten                               € 164,-
  • Dekolteè                                             ab € 164,-
  • Zornesfalte                                              € 109,-
  • Stirnfalten quer                                       € 219,-
  • Straffen/Elastose                                   € 219,-
  • Akne Narben                                      ab € 109,-
  • Oberlidstraffung                                ab € 274,-
  • Unterlidstraffung                               ab € 219,-
  • leichte Halsstraffung                        ab € 274,-
  • Halsstraffung mit Kinnline               ab € 550,-
  • Halsstraffung mit Softlifting            ab € 770,-
  • Softlifting                                             ab € 220,-
  • Oberarm                                              ab € 198,-
  • Bauch / Dehnungsstreifen               ab 198,-


    BEI DER TERMINVEREINBARUNG MÜSSEN 50% DER BEHANDLUNGSKOSTEN ANGEZAHLT WERDEN. Diese werden bei nicht ABSAGEN des TERMINES als Entschädigung des Umsatzentganges einbehalten.