Von innerer Unruhe bis Spannungskopfschmerzen:
Es ist erwiesen, dass Massagen eine Vielzahl von gesundheitlichen Problemen lindern helfen.
Das Gewebe wird stimuliert, wodurch verschiedene Hormone freigesetzt werden.
Die Durchblutung wird gefördert und es führt zu einer entspannenden, schmerzlindernden Wirkung in der Muskulatur und/oder im Organ.
Gewerbliche Massagen sind nicht
Verordnungspflichtig und dienen zur Prävention.
Heilmassagen helfen bei diversen Krankheitsbildern und Lymphdrainagen bei diversen Ödemen. Ob dies für Sie das richtige ist, fragen Sie ihren behandelnden Arzt.
Was braucht man für eine Heilmassage?
Verordnung vom behandelnden Arzt
bei der zuständigen Sozialversicherung die Verordnung bewilligen lassen (ÖGK derzeit Bewilligungsfrei)
Was muss ich weiteres Wissen?
Als
freiberufliche Heilmasseurin kann ich mir nicht nur viel mehr Zeit für meine Patienten
und deren Beschwerden nehmen, sondern es bleiben Ihnen auch lange Wartezeiten erspart.
Durch meine freiberufliche Tätigkeit habe ich keinen Kassenvertrag. Der Behandlungsbetrag
muss, vorerst vom Patienten ausgelegt werden, es besteht aber die
Möglichkeit, sich einen Teil der bezahlten Summe von der Kasse zurückzuholen.
Besteht eine Zusatzversicherung, werden unter Umständen auch weitere Kosten übernommen.
Die persönlichen Konditionen sind bitte bei der jeweiligen Versicherung zu erfragen.
Heilmassagen & Lymphdrainagen
VERORDNUNGS & BEWILLIGUNGSPFLICHTIG
Jeweils an das Krankheitsbild angepasst:
60 Minuten € 90,-
45 Minuten € 67,-
30 Minuten € 45,-
Hilfsmittel und Bandage je nach Materialaufwand und Zeitaufwand
Bitte beachten Sie: Der erste Termin wird eine Stunde berechnet, da eine Befundung und Anamnese vorgenommen wird.
Nehmen Sie zu diesen Termin diverse Befunde mit.
Massagen zur Prävention und fürs Wohlbefinden
60 Minuten € 90,-
45 Minuten € 67,-
30 Minuten € 45,-
60 Minuten € 108,-
60 Minuten € 108,-
90 Minuten € 135,-
90 Minuten € 135,-